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Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Was ist eine Pflegeberatung?


Die Pflegeberatung nach 37.3 SGB XI ist eine verpflichtende Beratung, die von einer Pflegefachkraft im häuslichem Umfeld des zu Pflegendem vorgenommen wird

Wie oft muss diese Beratung durchgeführt werden?

Das richtet sich nach dem genehmigten Pflegegrad:
Ab Pflegegrad 2 alle 6 Monate


Bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate

Was ist das Ziel der Beratung?

Diese Beratung soll aufklären, welche Hilfsmittel/ Optimierungen in Anspruch genommen werden können, um die Pflege zu erleichtern und eine hohe Pflegequalität zu gewährleisten. 
Auch ist es verpflichtend um weiterhin das Pflegegeld zu erhalten.

Was ist die Konsequenz wenn kein Pflegeberatungsgespräch in Anspruch genommen wird?

Wird dieses Gespräch von der pflegebedürftigen Person bzw. von der Pflegeperson nicht in Anspruch genommen, wird die Kasse das Pflegegeld kürzen 


 
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Janina Bürkle
 
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